Drif-Logistik FAQ
Hier finden Sie eine Übersicht von Fragen und Antworten rund um das Thema Halteverbot.
Falls eine Ihrer Fragen unbeantwortet bleiben sollte, können Sie unser Kontaktformular nutzen, um uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und werden Ihre Fragen schnellstmöglichst beantworten.
Ja, aber nur mit einer behördlichen Genehmigung. Wenn Sie keine behördliche Genehmigung für eine Halteverbotszone haben und die Einrichtung einer Halteverbotszone bei uns beantragen, kümmern wir uns um eine Genehmigung der Stadt. Die Halteverbotsschilder (Zeichen 283 und 286) müssen 72 Stunden vor dem Geltungszeitraum aufgestellt werden. In Ausnahmefällen gilt bei einigen Städten eine kürzere oder längere Frist. Wenn Sie keine behördliche Genehmigung haben und eine Halteverbotszone bei uns mit einer Vorlaufzeit von 10 Tagen bestellen, haben wir genug Zeit für den Antrag und den Erhalt der behördlichen Genehmigung, und können die Einrichtung einer Halteverbotszone an Ihrem Wunschort garantieren. Aufgrund sehr unterschiedlicher Vorgaben und abweichender Kosten für die behördliche Genehmigung zur Einrichtung einer Halteverbotszone variieren unsere Dienstleistungspreise von Stadt zu Stadt. Mit unserem Preisgenerator unter dem Menüpunkt "Preise" können Sie schnell und bequem den Preis für die Einrichtung einer Halteverbotszone an Ihrem Wunschort ermitteln. Aktuell bieten wir Vorkasse per Banküberweisung und PayPal als Zahlungsweisen an. Wenn die Stadt, in der Sie eine Halteverbotszone eingerichtet haben möchten, nicht in unserer Städteliste enthalten ist, dann stellen Sie uns bitte eine Anfrage mit unserem Kontaktformular. Wir werden dann ein unverbindliches und individuelles Angebot für Sie erstellen.Darf eine Halteverbotszone eingerichtet werden?
Mit welcher Vorlaufzeit müssen die Halteverbotsschilder aufgestellt werden?
Was kostet der Halteverbot-Service?
Welche Zahlungsweisen bieten Sie für die Bezahlung Ihres Halteverbot-Services an?
Was, wenn mein Wunschort nicht in Ihrer Städteliste enthalten ist?